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Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-417/97 |
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. Januar 1999 - C-417/97 (https://dejure.org/1999,21022)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Luxemburg
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Wertpapiere - Wertpapierdienstleistungen - Richtlinie 93/22/EWG - Teilweise Umsetzung
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-417/97
- EuGH, 03.06.1999 - C-417/97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 11.06.1998 - C-232/95
Kommission / Griechenland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-417/97
Denn nach Ihrer Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 11. Juni 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-232/95 und C-233/95, Kommission/Griechenland, Slg. 1998, I-3343, Randnr. 38) ist es die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzte Frist, nach der sich die Vertragsverletzung des Staates auch zeitlich bestimmt, so daß die verspätete Umsetzung unabhängig davon, ob sie vor der Klageerhebung oder während des Verfahrens erfolgt, das Rechtsschutzinteresse nicht entfallen lässt, soweit nicht die Kommission die Klage zurücknimmt, was hier nicht der Fall ist.